Diesel-Fahrverbot droht auch in Mainz

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Diesel-Fahrverbot droht auch in Mainz

Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt muss Fahrverbote für ältere Diesel vorbereiten. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz am 24. Oktober 2018 entschieden. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Nach Frankfurt könnte mit Mainz in der Rhein-Main-Region von Diesel-Fahrverboten im kommenden Jahr betroffen sein.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat angeordnet, dass die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt den Luftreinhalteplan zum 1. April 2019 aktualisieren und dabei auch Fahrverbote für Diesel aufnehmen muss. Allerdings hat das Verwaltungsgericht noch eine Hintertür offengelassen, um Fahrverbote eventuell noch vermeiden zu können. Sollte es der Stadt Mainz gelingen, den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Mittel in den ersten sechs Monaten 2019 einzuhalten, könne von Fahrverboten abgesehen werden. Ansonsten könnten ab September 2019 Fahrverbote kommen. Ob diese dann für einzelne Straßen oder ganze Zonen gelten müssen, ließ das Verwaltungsgericht offen.

„Wie auch in anderen Städten ist es in Mainz bisher nicht gelungen, den Grenzwert einzuhalten. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts ist der Druck auf die Politik noch einmal gestiegen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die Belastung des Luft mit Stickstoffdioxid nachhaltig zu reduzieren. Nur dann können Fahrverbote möglicherweise noch vermieden werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Auch wenn es für Dieselfahrer damit noch ein wenig Hoffnung gibt, dass Fahrverbote in Mainz noch vermieden werden können, sollten sie sich darauf nicht verlassen. Ob die Grenzwerte eingehalten werden, wird sich erst im ersten Halbjahr 2019 zeigen. Für vom VW-Abgasskandal betroffene Verbraucher könnte es dann aber schon zu spät sein. Ihre Schadensersatzansprüche gegen VW verjähren am 31. Dezember 2018. „Wie eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen zeigt, haben geschädigte VW-Kunden gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen durchsetzen zu können. Sie können aber nicht darauf warten, ob die Politik noch nachhaltige Maßnahmen durchsetzt, sondern müssen handeln, damit ihre Ansprüche nicht verjähren“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Sollten Fahrverbote kommen, wären davon natürlich nicht nur VW-Diesel, sondern auch die Selbstzünder anderer Marken betroffen. Auch die Käufer dieser Fahrzeuge haben rechtliche Möglichkeiten. „Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt keine Rolle“, erklärt Dr. Hartung.

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Das Journalistenteam von "fahrverbot-diesel.de" informiert Opfer des Abgasskandals über Fahrverbote in Deutschland.

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